Page 11 - Die Verbrechen des Propheten Mohammed
P. 11

Als ich dies hörte, erinnerte mich das an mein Heimatland. Damals musste ich
          aus Pakistan fliehen, weil ich auf Grund meiner Vorträge angeklagt und vor Gericht
          gestellt wurde. Mein einziges Vergehen war, dass ich behauptete, dass der Koran
          weder  heilig  noch  Mohammed  der  letzte  Prophet  sei.  Zudem  hatte  ich  eine
          Studentenbewegung ins Leben gerufen, die sich für die Trennung von Staat und
          Religion sowie für die Einführung einer Demokratie einsetzte. Mit Stolz kann ich
          sagen, dass fast 3000 Menschen sich damals dieser Bewegung anschlossen.  Als
          man mich festnahm, wurde ich fast zu Tode geprügelt. Das Gericht verurteilte
          mich zu 14 Jahren Gefängnis, ungeachtet meiner deutschen Staatsangehörigkeit.
          Nur  durch  den  Einsatz  der  deutschen  Botschaft  konnte  ich  nach  Deutschland
          zurückkehren. Froh, diesem Schicksal entkommen zu sein, krampfte sich dennoch
          mein Herz zusammen, weil ich meine Studentenbewegung zurücklassen musste.
          Die  Bewegung  wurde  durch  den  starken  Einfluss  der  islamischen  Führung
          zerschlagen.  Obwohl  einige  Mitglieder  verzweifelt  versuchten  im  Untergrund
          weiter an der Verwirklichung unserer Ziele zu arbeiten, konnten sie dem Druck von
          Staat und Religion nicht standhalten. Von da an stand ich auf der „Schwarzen
          Liste“ in Pakistan.
            Seit der Veröffentlichung des Buches werde ich hier in Deutschland in einem
          demokratischen  Land,  in  dem  die  Trennung  von  Staat  und  Religion  im
          Grundgesetz  verankert  ist,  wieder  von  „erfolgreich  integrierten“  Muslimen  mit
          dem Tode bedroht. Wer nun annimmt, das könne nur eine einmalige Sache sein,
          liegt fehl. Bei meinem öffentlichen Vortrag in der hessischen Stadt Dietzenbach
          organisierten  die  Muslime  eine  stimmgewaltige  Gegendemonstration,  deren
          Inhalt  einzig  und  allein  im  Herausschreien  des  Satzes  „Allahu  Akbar“  bestand,
          jedoch nicht mit der Maßgabe Allah zu preisen, sondern meinen Vortrag akustisch
          zu  übertönen  und  die  Zuhörer  um  den  Genuss  meines  Vortrages  zu  bringen.
          Abgesehen von der akuten Lebensgefahr während meiner Rede, komme ich im
          Nachhinein  nicht  umhin,  meinen  muslimischen  Mitmenschen  zu  danken,  dass
          durch ihr impulsives und für westliche Verhältnisse befremdliches Gebaren, sich
          zumindest  die  Zahl  meiner  Zuhörer,  wenn  auch  zwangsweise,  um  eine
          Hundertschaft an Polizeibeamten vergrößerte. Die Medien, die sich bis zu diesem
          Zeitpunkt mehr oder weniger desinteressiert zeigten, berichteten nun über mich,
          mein Buch und meine Absichten, ohne mit mir jemals gesprochen zu haben.

            Auch  dies ist ein Phänomen unserer Zeit und Gesellschaft. Die Klage  wurde
          zwischenzeitlich  an  das  Landgericht  Darmstadt  verwiesen,  und  man  sollte
          annehmen, dass sich mit der Zeit ein sozialkonformes Verhalten meiner religiösen



                                            9
   6   7   8   9   10   11   12   13   14   15   16